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Bossing - Mobbing durch den Chef

Bossing ist eine Mobbingvariante, und die wahrscheinlich härteste überhaupt: Mobbing durch den Vorgesetzten, den „Boss“. Leider häufen sich Mobbingfälle immer mehr, je schlechter die Arbeitsmarktsituation wird. Bossing ist eine gar nicht so unübliche Variante. Gehen die Schikanen vom persönlichen Vorgesetzten aus, liegt eine sehr ernsthafte Situation vor, in der sich das Mobbingopfer noch hilfloser fühlt als bei Mobbing durch Kollegen.

Vorgesetzte haben ihren Mitarbeitern gegenüber Verantwortung zu tragen. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Angestellten am Arbeitsplatz nicht erkranken, und das gilt nicht nur für die Einhaltung von Unfallvorschriften. Der Arbeitgeber hat auch sicherzustellen, dass der Mitarbeiter keine psychischen Schäden erleidet. Ist er selbst Mobbingtäter, liegt hier einer der schwerwiegendsten Mobbingarten vor, denn dadurch hat das Mobbingopfer überhaupt keinen Ansprechpartner, an den er sich wenden kann, oder er denkt es zumindest.

Das ist aber ein Irrtum. Es gibt sehr wohl Hilfe, insbesondere wenn das Mobbing durch den direkten Vorgesetzten erfolgt. Betroffene sollten unbedingt ein Mobbingtagebuch führen. Dieses ist unerlässlich als Beweismittel, und sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist es schon ein wichtiger Bestandteil eines Verfahrens.

Gibt es einen höheren Vorgesetzten, sollte man sich zunächst an diesen wenden. Schafft er keine Abhilfe, zeigt er kein Verständnis oder spielt er die Situation herunter, ist es zwingend erforderlich, dass der Betriebsrat eingeschaltet wird, sofern ein solcher vorhanden ist. Erfährt man auch hier keine Hilfe, und wird die Situation eher schlimmer als besser, ist es möglicherweise eine Erleichterung, sich krank schreiben zu lassen. Wichtig ist, dass der Hausarzt wahrheitsgemäß informiert wird – möglicherweise wird er später, sollte es tatsächlich zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, ein Attest schreiben müssen. Manche Ärzte stellen ein solches auch aus, wenn sie das erste Mal in einem solchen Fall aufgesucht werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes.

Kein Arbeitnehmer muss sich solches Verhalten seines Vorgesetzten gefallen lassen. Angst um die berufliche Zukunft ist verständlich, jedoch muss sich ein Betroffener vor Augen führen, dass sich solche Zustände, wenn sie sich nach einem Gespräch – oder sogar mehreren Gesprächen – nicht bessern, sich eher noch verschlimmern werden. Irgendwann bricht jeder Mensch zusammen und ist ohnehin nicht mehr arbeitsfähig. Also ist es unumgänglich, sich Hilfe zu holen, rechtliche Unterstützung, und notfalls sogar zu klagen. Kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass er psychisch am Ende ist, und zwar auf Grund von Mobbing durch seinen direkten Vorgesetzten, darf er sogar kündigen, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Diesen Schritt muss man jedoch gründlich überlegen, mit dem Hausarzt und dem Rechtsanwalt besprechen, statt kopflos zu handeln.

Es gibt inzwischen Präzedenzfälle, in denen mobbende Vorgesetzte zu hohen Schmerzensgeldern verurteilt wurden. In einigen Fällen wurde den Opfern eine weitere Gehaltszahlung zugesprochen, und zwar bis sie einen neuen Arbeitsplatz gefunden hatten. Diese Urteile sind unter den entsprechenden Stichworten im Internet zu finden und nachzulesen. Die Richter gingen bei diesen Urteilen davon aus, dass es Unrecht sei, wenn nun die Gesellschaft in Form von Arbeitslosengeldzahlungen die Rechnung für das Verhalten eines Vorgesetzten zu tragen hätte, der verantwortungslos und menschenverachtend agiert hat.